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Mobilitätsbeihilfe für Studierende

Finanzielle Unterstützung an bayerischen Hochschulen für einen Studienaufenthalt in Lateinamerika 2024

Link der Bewerbung: https://stipsys.uni-passau.de/public/application.xhtml?pID=632

Förderjahr: 2024 (Frühester Beginn des Studienaufenthaltes in Lateinamerika: 15.03.2024)

Bewerbungsfrist: Freitag, 19.01.2024 – Montag, 26.02.2024, 15:00 Uhr

Studierende bayerischer Hochschulen, die mindestens das zweite Semester im Bachelor oder das zweite Semester im Master abgeschlossen haben und sich bereits auf ein Auslandssemester an einer lateinamerikanischen Hochschule beworben haben, können die Mobilitätsbeihilfe für einen fachbezogenen Studienaufenthalt (mindestens ein Semester und maximal zwei Semester) beantragen. Eine Bewerbung ist sowohl für Austauschstudierende an einer Partnerhochschule als auch für FreemoverInnen möglich. Freemover benötigen für die Bewerbung eine offizielle Bestätigung der lateinamerikanischen Hochschule, z.B. durch eine/n betreuende/n Professor/in, der/die offiziell bestätigt, dass der/die Bewerber/in ein bzw. zwei Studiensemester an der lateinamerikanischen Hochschule absolvieren wird.

Die BAYLAT-Mobilitätsbeihilfe kann nicht für Promotionsvorhaben beantragt werden.

Ihr Studienaufenthalt in Lateinamerika darf frühestens am 15.03.2024, muss aber zwingend 2024 beginnen. Ihr Studienaufenthalt darf bis 2025 andauern. BewerberInnen, die ihr Studiensemester vor oder nach diesem Zeitraum aufnehmen, werden nicht berücksichtigt.

Sie können die Mobilitätsbeihilfe nicht beantragen, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Lateinamerika aufhalten.

Erhalten Sie Auslands-BAföG oder ein zusätzliches Stipendium, ist eine Förderung grundsätzlich möglich. Der Gesamthöhe der Förderung kann dabei jedoch nicht gewährt werden. Über die Förderhöhe wird im Einzelfall entschieden.

Die Vergabekriterien sind:

  • akademische Leistungen
  • Sprachkenntnisse des Gastlandes
  • Gutachten einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers des Studienfachs der Heimathochschule
  • Aufnahmebestätigung der Partnerhochhochschule, als FreemoverIn die Aufnahmebestätigung der Gasthochschule/offizielles Bestätigungsschreiben der Gasthochschule durch eine/n betreuende/n Professor/in
  • ausführliches Motivationsschreiben und
  • Studienplan

 

Förderumfang: bis zu EUR 1.500,00 als einmaliges Reisekostenstipendium (Auszahlung in zwei Raten)

Bewerbungsunterlagen:

  • Vollständig ausgefüllte digitale Bewerbung (siehe StipSys)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ausführliches Motivationsschreiben (auf Deutsch)
  • Ausführlicher Studienplan
  • Noten-/Credit-Übersicht vom Prüfungsamt
  • Nachweis über Sprachkenntnisse des Ziellandes
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einer bayerischen Hochschule
  • Gutachten einer Hochschullehrerin/ eines Hochschullehrers des Studienfachs der Heimathochschule
  • Annahmebestätigung der Gasthochschule, als FreemoverIn die Aufnahmebestätigung der Gasthochschule/offizielles Bestätigungsschreiben der Gasthochschule durch eine/n betreuende/n Professor/in (verfasst in deutscher, englischer, spanischer oder portugiesischer Sprache)

Bewerbungsfrist: Freitag, 19.01.2024 – Montag, 26.02.2024, 15:00 Uhr für einen Beginn des Studiensemesters 2024 (frühestens ab 15.03.2024).

Verpflichtungen vonseiten der StipendiatInnen:

Nach Ankunft am Zielort:

Unmittelbar nach Aufnahme des Auslandssemesters muss eine Bestätigung der Aufnahme durch die Gasthochschule (Schreiben mit offiziellem Briefkopf der Hochschule) postalisch im Original an BAYLAT gesendet werden. Zusätzlich muss eine gescannte Version per E-Mail an BAYLAT geschickt werden.

Nach Abschluss des Studienaufenthaltes:

Folgende Unterlagen müssen spätestens zwei Monate nach Abschluss des Studienaufenthaltes eingereicht werden:

  • Erfahrungs-/Abschlussbericht
  • Belegnachweis und Flugtickets im Original mit den Original Boardingpässen (bei Online-Flugtickets: Zahlungsnachweis und alle Bordkarten der einzelnen Flugabschnitte) Kopie des Zeugnisses/Nachweises der Gasthochschule über erbrachte Leistungen

Widerruf und Rückforderung:

BAYLAT behält sich vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen und einen Erstattungsanspruch geltend zu machen, wenn wichtige Gründe dazu Anlass geben. Das ist auch dann der Fall, wenn die Bewilligung oder die Festlegung der Höhe der Stipendienzahlung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer von BAYLAT gesetzten Frist erfüllt worden sind oder der Förderungszweck (Studien-/Praktikums-/Forschungsaufenthalt) nicht wie in der Stipendienbewerbung angegeben erfüllt worden ist.

Bewerbungsverfahren:

Die Bewerbung auf die Mobilitätsbeihilfe wird über das elektronische Stipendienverwaltungssystem „StipSys“ (https://stipsys.uni-passau.de/public/index.xhtml) durchgeführt.

Zusätzlich muss die gesamte über StipSys erstellte Bewerbung inklusive Datenschutzformular und aller hinzugefügten Anhänge ausgedruckt, im Original unterschrieben, per Post an BAYLAT unter Einhaltung der Bewerbungsfrist (26.02.2024, 15:00 Uhr) gesendet werden (es zählt der Poststempel).

Unvollständige Bewerbungen werden nicht akzeptiert und gelten automatisch als abgelehnt. Sollte es nicht möglich sein, bestimmte Unterlagen bis zur Bewerbungsfrist einzureichen, schreiben Sie eine Mail an mobilitaet@baylat.org. Hier wird im Einzelfall entschieden.

Bayerisches Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT)

Kennwort: „Mobilitätsbeihilfe“

Apfelstraße 6

91054 Erlangen

 

Bitte reichen Sie die Anlagen ausschließlich als Kopien ein, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden können. Die BewerberInnen erhalten nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen durch die Auswahlkommission eine Zu- oder Absage (ohne Begründung).

Bitte sehen Sie im laufenden Auswahlverfahren von Nachfragen zu diesem (per E-Mail oder per Telefon) ab.

Kontakt:

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich unter dem Betreff "Mobilitätsbeihilfe" per Mail an mobilitaet@baylat.org wenden.

ACHTUNG: Die FAQs (pdf), sind ebenfalls wesentlicher und offizieller Bestandteil dieser Ausschreibung und müssen von den AntragsstellerInnen unbedingt beachtet werden. Die Dokumente stehen im Downloadbereich für Sie bereit.