Die Möglichkeit, dass Brasilianer und Deutsche in beiden Ländern ein einjähriges
Arbeitsurlaubsvisum erhalten können, wurde am Mittwoch, den 10. Juli vom brasilianischen
Bundessenats (Senado Federal) genehmigt. Der Gesetzesentwurf (PDL 58/2019) erhielt bereits
die Zustimmung der Abgeordnetenkammer.
Das Abkommen regelt die Erteilung eines auf ein Jahr befristeten Visums für junge Menschen
beider Länder im Alter von 18 bis 30 Jahren. Das Visum ermöglicht den Aufenthalt im
Hoheitsgebiet des Partnerlandes zu touristischen Zwecken mit der Möglichkeit, dort reguläre
Arbeiten auszuüben. Die betreffende Person darf nicht in Begleitung von finanziell abhängigen
Familienangehörigen einreisen und sollte bereits im Besitz eines Rückflugtickets zum
Herkunftsland sein (auf diese Vorbedingung kann verzichtet werden, wenn der Inhaber des
Visums nachweisen kann, ausreichende finanzielle Mittel zum Kauf eines Ticket innerhalb der
Visumsfrist zu besitzen).
Eine weitere Voraussetzung ist eine Kranken- und Unfallversicherung, die für den gesamten
Zeitraum des Aufenthalts im anderen Land gültig ist und Krankenhauskosten sowie eine
eventuelle Rückführung im Krankheits- oder Todesfall abdeckt. Der Inhaber des Visums muss
zudem über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um seinen Lebensunterhalt, dessen
Wert von den Behörden des jeweiligen Landes festgelegt wird, zu Beginn des Aufenthalts
selbst zu finanzieren. Für die Ausstellung eines Arbeitsurlaubsvisum wird eine Gebühr
erhoben.