DFG etabliert gemeinsames Antragsverfahren

Vereinhaitlichung für deutsch-brasilianische Sachbeihilfen mit FAPESP in São Paulo

Wissenschaftler aus Deutschland und dem Bundesstaat Sao Paulo können ab sofort ohne Antragsfristen jederzeit Anträge unter diesem gemeinsamen Verfahren stellen. Mit diesem Verfahren wird die gemeinsame Antragstellung vereinfacht. Die Anträge müssen gemeinsam von den brasilianischen und deutschen Forschungspartnern in englischer Sprache verfasst werden. Es können bis zu zwei Jahre Förderzeitraum beantragt werden. Die wissenschaftlichen Kerne der Anträge, die bei DFG und FAPESP gleichzeitig eingereicht werden müssen, sind hierbei identisch. Auf deutscher Seite können alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Antrag stellen, die nach den Regeln der DFG antragsberechtigt sind. Es können nur Anträge gefördert werden, die sowohl von der FAPESP als auch von der DFG im Wettbewerb zur Bewilligung vorgeschlagen wurden. Fördermittel werden bei Bewilligung jeweils aus den regulären Förderhaushalten von DFG und FAPESP bereitgestellt. Es können keine Sondermittel beantragt werden. Die Anträge sollen nach gemeinsamen Richtlinien eingereicht werden, die sie hier finden.

Ansprechpartner beim DFG ist Dr. Dietrich Halm, Internationale Zusammenarbeit, Tel. +49 228885-2490.